AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wandern Marokko Fahim

1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Wandern Marokko Fahim (nachfolgend "Reiseveranstalter") und den Kunden (nachfolgend "Teilnehmer"). Mit der Buchung einer Reise erklärt sich der Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden.

2. Leistungen des Reiseveranstalters 2.1 Der Reiseveranstalter bietet Trekking- und Wandertouren in Marokko an, insbesondere im Atlasgebirge und in der Wüste. 2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der schriftlichen Buchungsbestätigung. 2.3 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reiseprogramme in Ausnahmefällen (z. B. Wetterbedingungen, Sicherheitssituationen) zu ändern. Der Teilnehmer wird darüber rechtzeitig informiert.

3. Anmeldung und Vertragsschluss 3.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch oder über die Website des Reiseveranstalters. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 3.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter und der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen. 4.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. 4.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

5. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer 5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. 5.2 Im Falle eines Rücktritts erhebt der Reiseveranstalter folgende Stornogebühren:

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Ab 13 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises 5.3 Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

6. Rücktritt und Änderungen durch den Reiseveranstalter 6.1 Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise unmöglich machen. In diesem Fall wird der Reisepreis vollständig erstattet. 6.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, das Reiseprogramm aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt anzupassen. Solche Anpassungen berechtigen den Teilnehmer nicht zu einer Rückerstattung.

7. Haftung des Reiseveranstalters 7.1 Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. 7.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Versäumnisse des Teilnehmers oder Dritter verursacht werden. 7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Reise die Anweisungen der Reiseleitung zu beachten. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, das die Sicherheit der Gruppe gefährdet, kann der Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.

8. Versicherungen 8.1 Der Abschluss einer ausreichenden Reiseversicherung (Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Reise-Rücktrittsversicherung) wird dringend empfohlen. 8.2 Der Reiseveranstalter bietet keine Versicherungen an und übernimmt keine Kosten, die durch das Fehlen entsprechender Versicherungen entstehen.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 9.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 9.2 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben.

10. Datenschutz 10.1 Der Reiseveranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung der Reise. 10.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Reise erforderlich.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht 11.1 Es gilt schweizerisches Recht. 11.2 Gerichtsstand ist Zürich, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

12. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2025

Wandern Marokko Fahim

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